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Umbaukosten absetzen

Grundsätzlich ist zusagen, dass Umbaukosten von der Steuerabgesetzt werden können. Es wird aber unterschieden zwischen wertvermehrende und werterhaltende Kosten. Werterhaltende Kosten können direkt von der Steuer abgesetzt werden. Wertvermehrende können erst beim Verkauf einer Liegenschaft oder einer Wohnung in Abzug gebracht werden. Wenn jemand einen grösseren Umbau plant, macht es Sinn, nicht alle Kosten im gleichen Jahr abzusetzen, da man vom Steueramt leider kein Geld zurückbekommt, sondern die Steuer tief ausfällt oder CHF 0.00 ist. Die Aufteilung der Kosten lässt die Steuerprogression besser brechen als die gesamten Kosten in einem Jahr abzusetzen. Hier muss Einkommen, pauschaler Abzug, Umbaukosten und wertvermehrend oder werterhalten berücksichtigt werden. Nun ist die Frage, ob das Rechnungsdatum oder das Zahlungsdatum massgebend für den Abzug ist. Im Kanton Zürich muss man sich für die einte oder andere Variante entscheiden und kann dann nicht mehr geändert werden. Ob in der Vergangenheit eine Variante gewählt wird verrät eine Abklärung beim Steueramt. Für weitere Fragen stehen unsere Berater oder unser Treuhand-Team gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse

Stephan Engler

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