Todesfallpolice und Begünstigung
Lebensversicherungen lauten auf eine oder mehrere Personen, die beim Tod des Versicherten die vereinbarte Leistung erhalten. Weil die Begünstigten nicht zu den gesetzlichen Erben gehören müssen, kann man in einer Lebensversicherung zum Beispiel auch seinen Konkubinatspartner einsetzen. Die Begünstigten können die vereinbarte Todesfallsumme direkt bei der Versicherungsgesellschaft einfordern. Gesetzliche Erben haben auch dann Anspruch auf die volle Summe, wenn sie das Erbe weg
Kosten für Abklärung und Behandlung der ungewollten Kinderlosigkeit
Die Kosten für die diagnostische Abklärung, Hormontherapie (bis zu einem Jahr) und Insemination mit dem Samen des Partners (bis zu drei Zyklen) werden in der Regel von der Grundversicherung übernommen, falls Sie keinen Vorbehalt für Sterilität haben. Um sicher zu sein, sollte aber eine Kostengutsprache bei Ihrer Krankenversicherung eingeholt werden. Die Behandlungskosten einer künstlichen Befruchtung durch IVF oder ICSI werden in der Schweiz leider bis heute von den Krankenka
Gefahrenzone Parkplatz: Welche Schäden die Versicherung übernimmt
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