UVG-Beiträge bei mehreren Arbeitgeber
Sehr geehrte INP Finanz Ich arbeite bei zwei Arbeitgebern zu je 50%. Bei beiden Arbeitgebern habe ich ein ca. Einkommen von CHF 90'00.00. Nun wird mir bei beiden Berufs- wie auch Nichtberunfallversicherung in Abzug gebracht. Ist das korrekt? Sehr geehrter Herr * Es ist korrekt, dass der Abzug gemacht wird aber nicht wie in Ihrem Fall, dass die vollen Beiträge abgezogen werden. Die maximale Beitragspflicht besteht bis CHF 148'200.00. Deshalb muss die Prämienerhebung proportion