Sind Versicherungsleistungen steuerpflichtig?
Leistungen aus Sozialversicherungen und privaten Lebensversicherungen an die Hinterbliebenen fallen in der Regel nicht unter die Erbschaftssteuer. Rentenzahlungen muss man aber normalerweise vollumfänglich als Einkommen versteuern. Einmalige Auszahlungen unterliegen der Einkommenssteuer – allerdings getrennt vom übrigen Einkommen, das man im Jahr der Kapitalauszahlung versteuern muss.
Das gilt zumindest für Leistungen aus der 1. und 2. Säule (AHV, Pensionskasse usw.) sowie