internationaler Wochenaufenthalter
Wer gilt als internationaler Wochenaufenthalter: Als internationale Wochenaufenthalterinnen bzw. Wochenaufenthalter gelten natürliche Personen,
- die ihren Arbeitsort in der Schweiz haben und hier eine unselbstständige Erwerbstätigkeit ausüben,
- die ihren Lebensmittelpunkt – und somit ihren steuerrechtlichen Wohnsitz – weiterhin im Ausland haben (fehlende Niederlassugnsbewilligung ‹Ausweis C› als Indiz),
- denen eine regelmässige Rückkehr an ihren Lebensmittelpunkt im Aus