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Kauf einer Wohnung: Worauf müssen wir achten?

Wir wollen eine Eigentumswohnung kaufen, aber nicht ab Plan: Nach längerer Suche kommen drei Objekte in die engere Auswahl. Worauf müssen wir besonders achten, wenn wir eine Wohnung in einer bestehenden Stockwerkeigentümergemeinschaft kaufen wollen? Und was gilt es beim Kaufvertrag zu berücksichtigen?

Der Kauf eines Eigenheims ist ein entscheidender Schritt und eine sorgfältige Vorbereitung daher unumgänglich. Im Normalfall bereitet der Notar einen Kaufvertrag vor und sendet Ihnen diesen zur Durchsicht zu, sobald Sie sich für eine Wohnung entschieden haben. Der Kaufvertrag hält fest, wer von wem welchen Kaufgegenstand zu welchem Kaufpreis zu welchem Zeitpunkt erwirbt. Achten Sie neben dem Wohnungsplan auch auf die genauen Quadratmeterangaben.

Wenn nötig nachfragen

Wichtig dabei ist: Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht wirklich genau verstehen. Fallstricke lauern u. a. bei der Haftung der Grundstückgewinnsteuer, aber auch bei der Beschaffung des unwiderruflichen Zahlungsversprechens. Hier kann es, gerade wenn Sie Vorsorgegelder beziehen, sehr komplex und zeitlich kritisch werden. Falls Sie sich nicht auskennen, können Sie auch Hypothekarspezialisten hinzu­ ziehen.

Neben diesen rechtlichen Aspekten gibt es weitere Faktoren, die Sie vor dem Kauf einer Eigentumswohnung in einer bestehen Stockwerkeigentümergemeinschaft abklären sollten:

Kurzantwort

Neben rechtlichen Aspekten gibt es weitere Faktoren, die Sie vor dem Kauf einer Eigentumswohnung in einer bestehen Stockwerkeigentümergemeinschaft abklären sollten: Dazu gehören vor allem Renovierungsbedarf, Gemeinschaftskosten und nicht zu-letzt auch das Verhältnis der Eigentümer untereinander. (red)

Erstens sollten sie genau prüfen, in welchem Zustand Sie die Wohnung kaufen. Die Innenausstattung wird normalerweise im Baubeschrieb definiert. Verlangen Sie detaillierte Angaben zu Alter und Zustand von Bodenbelägen und Wand­ anstrichen sowie von Installationen wie Heizung, Badezimmerausstattung oder Küchengeräte. Dies hilft Ihnen abzuschätzen, welche zusätzlichen Investitionskosten neben dem Kaufpreis in den kommen­ den Jahren anfallen werden.

Auf Kosten achten

Zweitens sollten Sie sich erkundigen, wie hoch die anfallenden Gemeinschaftskosten sind und wie sie aufgeteilt werden. Denn die Verwaltung sowie die Reinigung und Pflege von Treppenhäusern, Vorgärten und Aufzügen kosten laufend Geld. Wer wie viel zahlt, wird meist aufgrund der Wertquote bestimmt: Je nach Ihrem Anteil am Gesamteigentum tragen Sie auch anteilig die Unterhaltskosten des Gemeinschaftseigentums. Doch das Gesetz erlaubt auch Ausnahmen für den Verteilschlüssel: Detailliertere Regelungen finden Sie im Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft und im Begründungsakt.

Meist existiert ein sogenannter Erneuerungsfonds: ein Konto, in das alle Eigentümer regelmässig einzahlen, um künftige Renovationen des Gemeinschaftseigentums zu finanzieren. Erkundigen Sie sich, wie gut der Erneuerungsfonds alimentiert ist und welche Renovationen anstehen.

Gute Atmosphäre ist wichtig

Zu guter Letzt empfiehlt es sich auch, ein Gefühl für das Zwischenmenschliche im Haus zu bekommen: Lassen Sie sich hierzu die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen aushändigen, denn diese geben einen guten Überblick über aktuelle Probleme und den Umgang der anderen Eigentümer miteinander.

Quelle: Luzerner Zeitung

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