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Steuern: Das können Sie abziehen

Unterstützung der Mutter Wir unterstützen meine Schwiegermutter monatlich. Sie muss uns nichts zurückzahlen. Können wir diese Beträge abziehen? Ja, sofern die Mutter unterstützungsbedürftig und im Rentenalter ist. Sie können Ihre Leistungen im Rahmen des Unterstützungsabzugs in den meisten Kantonen und beim Bund geltend machen. Einige Kantone kennen jedoch keinen Unterstützungsabzug. Der Abzug ist nur dann möglich, wenn Ihre Zahlungen mindestens in diesem Umfang erfolgt sind. Die Mutter muss die Zahlungen nicht versteuern.

Pflegekosten

Meine Mutter muss demnächst ins 
Pflegeheim. Die nicht versicherten 
Kosten wird sie selbst tragen. Kann sie ihre Aufwendungen abziehen? Ja, sie kann die Kosten für die effektive Pflege als Krankheitskosten abziehen. Wenn der tägliche Pflegeaufwand mindestens 60 Minuten beträgt, gilt sie als behinderte Person. Dann gelten die übernommenen Pflegekosten als behinderungsbedingte Kosten. Nicht abzugsfähig sind dagegen die Anteile für die reinen Lebenshaltungskosten (die Hotellerie) und unentgeltlich erbrachte Pflegeleistungen. Arbeitsweg

Arbeitsweg

Kann ich die Leasingraten fürs Auto 
abziehen? Nein. Privatpersonen können für Leasing nichts abziehen. Denn es handelt sich rechtlich gesehen um ein mietähnliches Verhältnis, und Wohnungsmieter können den Mietzins ja auch nicht von der Steuer abziehen.

Ich fahre mit dem Auto zur Arbeit. Darf mir das Steueramt die Fahrtkosten zusammenstreichen?

Grundsätzlich kann man nur Kosten für öffentliche Verkehrs­mittel abziehen. Wenn Sie aber viel länger brauchen würden, um per ÖV zum Arbeitsort zu gelangen, können Sie die Kosten fürs Auto abziehen. Die Kantone definieren, welche Voraus­setzungen man erfüllen muss.

Verpflegung Ich habe ein Arbeitspensum 
von 50 Prozent. Was darf ich für 
die Verpflegung abziehen? Es kommt darauf an, wie Sie die 50 Prozent aufteilen. Wenn Sie zwei volle Tage arbeiten, können Sie für beide ­einen anteilmässigen Abzug machen. Arbeiten Sie aber jeweils nur am Morgen oder nur am Nachmittag, ist kein Essensabzug möglich. Das Steueramt strich mir den Abzug 
für die Verpflegung, weil ich über Mittag nach Hause gehen könne. Darf es das? Ja. Dazu genügt es, wenn Sie vom 
Arbeitsweg und der Dauer der Pause her zu Hause essen könnten. Dafür können Sie die zusätzlichen Wegkosten geltend machen, die über Mittag anfallen. Mein Arbeitgeber beteiligt sich an den Kosten fürs 
Mittagessen. Wie viel Verpflegungskosten kann ich 
zusätzlich abziehen? Sie können nur die tiefere Pauschale geltend machen.

Zahnarztkosten Ich habe die Steuererklärung bereits 
abgeschickt, jetzt aber realisiert, dass ich die Kosten für eine Zahnsanierung nicht abgezogen habe. Kann ich das noch nachholen? Ja, solange noch keine rechtskräftige Veranlagung vorliegt. Sie können den Abzug spätestens in der 30-tägigen Einsprachefrist geltend machen. Ist diese bereits abgelaufen, können Sie nichts mehr machen. Krankheit Ist ein Abzug für den Selbstbehalt der Krankenkasse möglich? Ja, und zwar im Rahmen des Krankheitskostenabzugs. Wenn man nicht oft beim Arzt war, kommt man aber kaum über den Selbstbehalt hinaus; in vielen Kantonen beträgt er fünf Prozent des Nettoeinkommens. Sind die Kosten tiefer, kann man nichts abziehen.

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Lebenshaltungskosten

Mir wurde gekündigt, und ich muss nun eine Stelle in einem anderen Kanton 
annehmen. Kann ich wenigstens die 
Umzugskosten von der Steuer abziehen? Nein. Umzugskosten gehören zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten. Deshalb kann man sie nicht abziehen. Wir arbeiten beide zu 100 Prozent und haben eine Putzfrau angestellt. Können wir ihren Lohn abziehen? Nein, weil es sich um Lebenshaltungskosten handelt.

Pensionskasse und Säule 3a Ich habe mich im November 2015 
in die Pensionskasse eingekauft, die Überweisungsbestätigung aber erst 
im Januar 2016 bekommen. Kann ich den Einkauf erst im laufenden Jahr 
geltend machen? Nein, massgebend ist der Zeitpunkt, an dem Sie sich eingekauft haben. Deshalb hätten Sie den Abzug schon in der letzten Steuererklärung machen müssen. Nur falls Ihre Steuerveranlagung 2015 noch nicht rechtskräftig ist, können Sie den Abzug nachträglich noch geltend machen. Vor drei Jahren hat mein Mann für den Kauf unserer Wohnung Geld aus seiner Pensionskasse vorbezogen. Er kann sich erst wieder einkaufen und vom Steuervorteil profitieren, wenn er den ganzen Vorbezug zurückgezahlt hat. Kann ich mich an seiner Stelle in meine Pensionskasse einkaufen, damit wir trotzdem vom Steuerabzug profitieren? Ja. Der Vorbezug Ihres Mannes betrifft Sie in keiner Weise. Sie können sich in Ihre Pensionskasse einkaufen und den vollen Betrag von den Einkommenssteuern abziehen. Vorletztes Jahr wurde ich ausgesteuert, habe 2015 aber trotzdem in die Säule 3a eingezahlt. Kann ich diesen Beitrag 
abziehen? Nein. Den Abzug können Sie nur geltend machen, wenn Sie ein Einkommen haben. Sie müssen Ihre Einzahlung sogar von der Vorsorgeeinrichtung zurückfordern. Dafür brauchen Sie einen Beleg des Steueramts. Sie 
erhalten ihn, wenn Sie den Abzug in der Steuererklärung deklarieren.

Versicherungsprämien Säule 3b

Kann ich die Prämien für meine 
Lebensversicherung abziehen? Nein. Diese Zahlungen kann man nur im Rahmen des allgemeinen Versicherungsabzugs geltend machen. Und der ist in der Regel bereits ausgeschöpft für die Krankenkassenprämien. Wochenaufenthalter Unser Sohn war bis Ende Juli 2015 als Lehrer im Kanton St. Gallen. Seit August studiert er in Basel und lebt seither dort als Wochenaufenthalter. Das Steueramt strich ihm für die zweite Jahreshälfte 
die Abzüge für Unterkunft, Verpflegung und die Heimreise per Bahn am Wochenende. Darf es das? Ja, denn diese Abzüge stehen in keinem direkten Zusammenhang zum Einkommen. Die Abzüge, die Ihr Sohn als Wochenaufenthalter machen kann, müssen Berufsauslagen sein. Da er seit August kein Einkommen mehr erzielt, kann er für diese Zeit keinerlei Aus­lagen geltend machen. Unsere Tochter macht in Bern eine Stifti und ist dort Wochenaufenthalterin. 
Wir wohnen im Aargau. Das Steueramt hat uns jetzt die Abzüge für Miete und Reise der Tochter gestrichen, die wir zahlen. Ist das korrekt? Die Mehrkosten für den auswärtigen Wochenaufenthalt gehören zu den Berufsauslagen, deshalb kann nur die Tochter diese Kosten steuerlich absetzen. Als Eltern können Sie nur den Kinderabzug geltend machen – und keine weiteren.

Ausbildung Ich habe 15 Jahre als Bäcker gearbeitet und schule mich nun aus freien Stücken zum Kindergartenbetreuer um. Kann ich die Ausbildung abziehen? Ab dem Steuerjahr 2016 gibt es einen neuen Steuerabzug für Bildungskosten. Davor galten sie als Berufskosten. Neu kann man alle beruflichen Aus- und Weiterbildungskosten sowie die Auslagen für Umschulungen abziehen. Davon ausgenommen ist die Erstausbildung. Der Steuerabzug beträgt bei der Bundessteuer maximal 12'000 Franken pro Jahr, die Kantone können andere Höchstbeträge festlegen.

Kinderbetreuung Meine Eltern betreuen unsere 
zwei kleinen Töchter zwei Tage die Woche. Wir möchten sie in der Höhe des Kinderbetreuungskostenabzugs entschädigen. Dürfen wir diese 
Kosten vom Einkommen abziehen? Ja, das können Sie. Allerdings sollten Sie der Steuererklärung eine Aufstellung über diese Kosten und alle Zahlungsbelege beifügen. Ihre Eltern müssen die Entschädigung als Einkommen versteuern. Denn es handelt sich nicht um eine Schenkung: Sie erhalten ja eine Gegenleistung, indem die Eltern die Kinder hüten. Prämienverbilligung Früher erhielt meine Tochter 
die Prämienverbilligung. Neu 
wird die Verbilligung direkt 
der Krankenkasse weitergeleitet. 
Ist es wahr, dass damit der Abzug bei den Steuern wegfällt? Ihre Tochter konnte auch vorher nicht die volle Krankenkassenprämie abziehen, sondern nur jenen Teil, den sie selber gezahlt hat. Die Prämienverbilligung muss sie sich anrechnen lassen.

Bewerbungskosten Als Arbeitsloser muss ich mich 
ständig bewerben. Kann ich die 
Kosten für Bewerbungsmappen, 
Kopien und Porto abziehen? Ja, als Berufsauslagen. Auf Nachfrage des Steueramts müssen Sie aber alles belegen können.

IT-Kosten Ich arbeite einen Tag pro Woche von zu Hause aus 
statt im Büro. Kann ich die Miete für ein Zimmer 
und die Kosten für PC, Telefon und Strom abziehen? Nein. Wenn die Firma Ihnen am Arbeitsort einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, können Sie für das Büro zu Hause nichts abziehen.

Kinderabzug Meine Tochter hat im August die Lehre abgeschlossen. Bis dahin 
bin ich für den Unterhalt aufgekommen. Kann ich den Kinderabzug 
anteilmässig abziehen? Nein. Es handelt sich um einen sogenannten Stichtagabzug: Allein 
massgebend ist die Situation am Stichtag, dem 31. Dezember. 
Da die Tochter dann nicht mehr in der Lehre war, ist kein Kinderabzug 
mehr möglich.

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Quelle: www.beobachter.ch

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