Gründung Kollektivgesellschaft
Sehr geehrtre Frau Arnold
Mein Kollege und ich möchten zusammen eine Einzelfirma gründen. Wie ist das Vorgehen und wie schauen die Kosten dafür aus?
Freundiche Grüsse
M.K.
Sehr geehrter Herr K.
Wie es der Namen schon sagt, ist die Anzahl von Firmeninhabern begrenzt auf eine einzlene Person. Sie können natürlich eine Einzelfirma gründen und Ihren Kollegen anstellen oder Sie gründen eine Kollektivgesellschaft.
Zur Gründung einer Kollektivgesellschaft ist kein Mindestkapital erforderlich. Die Kollektivgesellschaftsform eignet sich vor allem für Kleinfirmen, die von mehreren Personen geführt werden und die typischerweise eng miteinander verbunden sind. (mindestens zwei oder mehrere natürliche Personen).
Die natürlichen Personen müssen von den Sozialversicherungen als selbständig erwerbend anerkannt sein.
Nachteile sind bei der Haftungsfrage zu finden: die Gesellschafter haften uneingeschränkt und solidarisch untereinander.
Die berufliche Flexibilität der Gesellschafter ist ebenfalls eingeschränkt, beispielsweise durch ein Konkurrenzverbot.
Einem frei wählbaren Namen wird die Rechtsform angefügt. Der Name darf frei gewählt werden (auch Phantasienamen), er darf aber keine Täuschung verursachen oder dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen. Der Name muss sich von allen in der Schweiz bereits eingetragenen Namen deutlich unterscheiden (zefix.ch)
Eine Kollektivgesellschaft beginnt durch den Eintrag im Handelsregister zu existieren. Ein Gesellschaftervertrag ist freiwillig aber sehr zu empfehlen (hier werden allenfalls auch die Geschäftsanteile und die Erfolgsbeteiligung geregelt). Die Gesellschafter müssen die Gesellschaft zwingend im Handelsregister eintragen lassen.
Die Kosten für die Gründung umfassen die Kosten für die Beratung zu den Gründungsmodalitäten, die Notariatskosten für den Gesellschaftsvertrag (zwischen Fr. 1‘000 und Fr. 3‘000 je nach Notar), sowie eine Gebühr von ca. Fr. 300 für die Eintragung im Handelsregisteramt.
Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.
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