Pendlerabzug Zürich
Zuletzt hat der Kanton Zürich den Pendlerabzug beschränkt. Er beträgt dort ab dem Steuerjahr 2018 noch maximal 5000 Franken, was jährlich 7143 Kilometern entspricht (Ansatz: 70 Rappen pro Kilometer). Beim Bund sind es 3000 Franken (umgerechnet 4285 Kilometer).
Neu beschränken auch Schwyz (8000 Franken), Luzern (6000) und Obwalden (5000) ab 2018 den Pendlerabzug. Weiterhin unbegrenzt ist er in elf Kantonen (siehe Tabelle im PDF). Die übrigen Kantone führten die Beschränkung für das laufende Steuerjahr 2017 oder früher ein.
Quelle: ktipp.ch