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Fahrzeuge mit ausländischen Autokennzeichen lenken

Eine in der EU wohnhafte Person darf grundsätzlich kein in der Schweiz angemeldetes Fahrzeug im Gebiet der EU verwenden. Fährt eine in der EU wohnhafte Person mit einem von einem Schweizer Bekannten ausgeliehenen Fahrzeug in die EU, gilt dies möglicherweise bereits als Autoschmuggel. Massgebend sind jedoch die Vorschriften der Europäischen Union. Verleiht ein in der Schweiz wohnendes Familienmitglied sein Fahrzeug mit Schweizer Kennzeichen an ein deutsches Familienmitglied, ist die Fahrt in der Schweiz noch in Ordnung, nicht aber der Grenzübertritt. Die Fahrt nach Deutschland wird also ab Grenze risikoreich und ggf. teuer. Es liegt in Deutschland ein Steuervergehen vor, das im Entdeckungsfalle zu einem Steuerstrafverfahren führt.

Das Selbe gilt auch in der Schweiz. Ein Schweizer darf somit auch kein Fahrzeug mit einem ausländischen Kennzeichen in der Schweiz fahren.

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