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Steuern: Aufrechnung vom Geschäftsfahrzeug für Aussendienstmitarbeiter

In den meisten Kantonen wird neu das zur Verfügung gestellte Geschäftsfahrzeug für den Arbeitsweg in der Steuererkärung aufgewertet. Folgende Anfrage habe ich dem Steueramt Zürich gestellt:

Herr Müller hat ein Geschäftsfahrzeug für seine Aussendiensttätigkeit. Im Lohnausweis wird dieses aufgeführt und als Lohnanteil aufgewertet. Er fährt nicht ins Geschäfts sondern direkt zu seinen Kunden.

Wie wird das nun in das Steuerformular eingetragen?

Antwort vom Steueramt:

Bei einer Aussendiensttätigkeit ist es von Vorteil wenn auf dem Lohnausweis der Aussendienst Anteil in Prozent aufgeführt wird. Sonst wird eine Bestätigung vom Arbeitgeber verlangt.

Wenn die Aussendiensttätigkeit 100% ist erfolgt keine Lohnaufrechnung für den Arbeitsweg und Sie können die Steuererklärung wie gewohnt ausfüllen.

Wenn die Aussendiensttätigkeit weniger als 100% ist erfolgt die Lohnaufrechnung für den Arbeitsweg nur für den nicht Aussendienst Anteil als weiteres Einkommen auf Seite 2 Ziffer 5.4.

Bei der Staatssteuer können Sie diesen Betrag bei den Berufsauslagen Ziffer 1.3 wieder in Abzug bringen und bei der Bundessteuer können Sie bis maximal CHF 3‘000 in Abzug bringen.

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