FAQ zur 2. und 3. Säule
Wie sind die Inhaber von Freizügigkeitskonten und Säule 3a-Konten (gebundene individuelle Vorsorge) im Fall des Konkurses einer Bank geschützt? Die Inhaber von Freizügigkeitskonten oder Säule 3a-Konten sind im Fall des Konkurses einer Bank privilegiert. Sie haben Anspruch darauf, dass sie im Umfang ihrer privilegierten Forderung eine Auszahlung von bis zu 100 000 Franken erhalten. Wie hoch ist der Mindestlohn für die obligatorische Unterstellung unter das BVG? Personen, die von einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mehr als 21'150 Franken und beziehen, sind obligatorisch BVG versichert. Die Versicherung gegen die Risiken Tod und Invalidität läuft ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Das Altersparen beginnt am 1. Januar nach Erreichen des 24. Altersjahres. Ich weiss nicht, wo sich mein BVG-Altersguthaben befindet: An wen kann ich mich wenden? Informationen über vergessene Guthaben erteilt die Zentralstelle für die 2. Säule.
Kann ich mein BVG-Altersguthaben bar beziehen, wenn ich die Schweiz endgültig verlasse? Eine Barauszahlung des BVG-Altersguthabens ist möglich, wenn die Person nachweisen kann, dass sie die Schweiz endgültig verlässt, um sich im Ausland niederzulassen. Bei einem Umzug in ein EU-Land (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern) oder nach Island oder Norwegen ist eine Barauszahlung des BVG-Vorsorgeguthabens ab dem 1. Juni 2007 nicht mehr möglich, wenn die Person in diesem Land weiter gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität versichert ist (auch ausgeschlossen bei Ausreise nach Bulgarien oder Rumänien ab 1. Juni 2009). Die Auszahlung des überobligatorischen Teils des Vorsorgekapitals (im Gegensatz zum BVG-Minimum) ist hingegen weiterhin möglich. Eine Barauszahlung ist auch nach dem 1. Juni 2007 möglich, wenn die Person in ein anderes Land als die hier erwähnten zieht. Bei der definitiven Ausreise aus der Schweiz nach Liechtenstein ist die Barauszahlung schon heute nicht erlaubt. Welche Auswirkungen hat eine Ehescheidung auf die berufliche Vorsorge? Im Falle einer Scheidung wird das Guthaben aus der 2. Säule zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Geteilt wird das während der Ehe von beiden Ehegatten erworbene Vermögen, nicht aber das vor der Ehe angesparte Vorsorgeguthaben. Ist einer der Ehegatten invalide oder pensioniert, wird auf die Teilung des Vermögens verzichtet und der Scheidungsrichter spricht eine angemessene Entschädigung zu. Geschiedene haben beim Tod ihres ehemaligen Ehegatten Anspruch auf eine Hinterlassenenrente, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: - die Ehe hat mindestens 10 Jahre gedauert; - dem überlebenden Ex-Ehegatten wurde im Scheidungsurteil eine Rente oder eine Kapitalabfindung für eine lebenslängliche Rente zugesprochen; - der überlebende Ex-Ehegatte hat für mindestens ein Kind zu sorgen oder ist 45 Jahre alt.
Kann ich mein BVG-Altersguthaben beziehen, um mich selbständig zu machen? Ein Barbezug der Austrittsleistung ist möglich, wenn die Person eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt und nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge untersteht. Die Person muss der Vorsorgeeinrichtung den Nachweis erbringen, dass sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt (Miete für Räumlichkeiten, Materialkauf, AHV-Bestätigung, Eintrag ins Handelsregister, usw.). Der Antrag für den Barbezug muss im Jahr nach Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit bei der Vorsorgeeinrichtung eingereicht werden. Bei verheirateten Versicherten wird die schriftliche Zustimmung des Ehegatten verlangt. Kann ich mein BVG-Altersguthaben beziehen, um Wohneigentum zu erwerben? Versicherte können den Vorbezug des Vorsorgeguthabens für den Erwerb von Wohneigentum, die Rückzahlung von Hypothekardarlehen oder den Erwerb von Anteilscheinen an Wohnbaugenossenschaften nutzen. Ein Vorbezug kann alle 5 Jahre erfolgen. Nach dem 50. Altersjahr ist die Höhe des Barbezugs beschränkt. Bei verheirateten Versicherten ist die schriftliche Zustimmung des Ehegatten erforderlich. Wird das Wohneigentum verkauft, muss der vorbezogene Betrag rückerstattet werden. Ich bin teilzeitbeschäftigt mit 50%: Bin ich BVG versichert? Teilzeit Erwerbstätige sind obligatorisch BVG-versichert, wenn das Jahreseinkommen über 21'150 Franken liegt. In der obligatorischen Mindestvorsorge gemäss BVG entspricht der versicherte Lohn dem Jahreslohn abzüglich 24'675 Franken (Koordinationsabzug 2013-2014). Im Bereich der weitergehenden Vorsorge können die Vorsorgeeinrichtungen je nach Beschäftigungsgrad einen geringeren Abzug festsetzen oder den gesamten Lohn der Person versichern, wozu sie allerdings gesetzlich nicht verpflichtet sind. Ich arbeite für mehrere Arbeitgeber: Bin ich BVG versichert? Zunächst muss für jedes Einkommen geklärt werden, ob der Mindestjahreslohn von 21'060 Franken (2013-2014) erreicht wird. Wenn ja, unterliegt dieser Lohn der BVG-Versicherungspflicht. Wenn keiner der bezogenen Löhne 21'060 Franken übersteigt, aber der Gesamtbetrag aller Einkommen über diesem Betrag liegt, so kann sich der Arbeitnehmende entweder bei der Auffangeinrichtung oder bei der Vorsorgeeinrichtung, der einer seiner Arbeitgeber angeschlossen ist, freiwillig versichern lassen, sofern deren reglementarische Bestimmungen es vorsehen. Ist eine Person für einen ihrer Löhne bereits bei einer Vorsorgeeinrichtung obligatorisch versichert, kann sie den zusätzlich bei den anderen Arbeitgebern erzielten Lohn bei dieser Vorsorgeeinrichtung - falls ihr Reglement dies vorsieht - oder der BVG-Auffangeinrichtung versichern. Sind arbeitslose Personen in der zweiten Säule versichert? Personen, die eine Arbeitslosenentschädigung von über 81,20 Franken pro Tag erhalten, sind für die Risiken Invalidität und Tod, nicht aber für das Alter obligatorisch BVG-versichert. Die versicherte Person und die Arbeitslosenversicherung bezahlen je die Hälfte der Beiträge. Die Austrittsleistung von arbeitslosen Personen ist einer Freizügigkeitsstiftung (Bank oder Versicherung) zu überweisen, oder direkt an die BVG-Auffangeinrichtung.
Wann hat der überlebende Ehegatte Anspruch auf eine Hinterlassenenrente? Der überlebende Ehegatte hat Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn er beim Tod des Ehegatten eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt: 1) Er muss für den Unterhalt mindestens eines Kindes aufkommen; 2) Er muss mindestens 45 Jahre alt und seit mindestes 5 Jahren verheiratet sein. Die Höhe der BVG-Mindestrente liegt bei 60% der Altersrente oder der ganzen IV-Rente. Der überlebende Ehegatte, der keine der erwähnten Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf eine einmalige Abfindung in Höhe von drei Jahresrenten
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherung (BSV)