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Abmeldung für einen Auslandaufenthalt

Was passiert, wenn ich mich für einen längen Auslandaufenthalt abmelde? Ab sechs Monaten Auslandaufenthalt wird empfohlen sich in der Schweiz abzumelden, dies wird so vom Einwohneramt resp. Steueramt kommuniziert (kann von Gemeinde zu Gemeinde varieren). Unfallversicherung: Nach der Kündigung der Arbeitsstelle hat man 30 Tage Nachdeckung für Lohn und Heilungskosten, dann kann eine Abredeversichung für max. 180 Tage beim Unfallversicherer des Ex-Arbeitgebers gemacht werden - dies ist sehr kostengünstig und empfehlenswert, da Lohn und Heilungskosten gedeckt sind. Danach muss man eine separate Deckung abschliessen. Krankheit: Die Pensionskasse hat eine Nachdeckung von einem Monat für die Risikoleistungen. Das Krankentaggeld erlischt mit dem Austritt, der Arbeitnehmer kann aber innert 3 Monaten ohne Gesundheitsprüfung beim Krankentaggeldversicherer ein Einzelkrankentaggeld abschliessen, dies kann aber sehr teuer werden - wenn man aber sich in der Schweiz abmeldet erlischt die Deckung, somit ist das keine Lösung. Die Heilungskosten müssten bei der Krankenkasse eingeschlossen werden - auch hier erlischt die Deckung beim Auswandern. Auch die Krankenkasse erlischt beim Verlassen der Schweiz - sie melden sich ja in der Schweiz ab und wandern aus. Bei manchen Krankenkassen kann man die Zusatzversicherungen sistieren (auf Eis legen), wenn man wieder in die Schweiz kommt, kann dafür die Zusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung wieder aufgenommen werden. Es gibt Anbieter, die den Aufenthalt im Ausland versichern - siehe Auslandkrankenkasse auf unserer Homepage. Steuern: Die Steuererklärung muss vor der Abreise ausgefüllt und die Steuern bezahlt werden, sonst gibt es Zoff mit dem Einwohneramt und dem Steureamt Hausrat- und Privathaftpflicht, Autoversicherung, usw.: Verfallen mit dem Abmeldedatum. Pensionskassen- und Dritte Säulekapital: Kann bezogen werden, wenn man in ein Land ausserhalb der EU reist (Vorsorgeabkommen). Es ist viel, viel einfacher, wenn man sich für einen Auslandaufenthalt nicht abmeldet. Stephan Engler P.S. dieser Text ist nicht abschliessend und wird noch ergänzt.

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